Verpackung und Recht
Die Verwertung von Verpackungen wird im Detail in der Verpackungsverordnung geregelt. Diese Rechtsverordnung findet ihre Ermächtigung im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Über diesem Gesetz steht in der Rechtshierarchie wiederum die Europäische Verpackungsrichtlinie.
EU-Verpackungsrichtlinie
Seit dem 20. Dezember 1994 hat sich auch die Europäische Union mit der EG-Verpackungsrichtlinie 94/92/EG des Themas Verpackung und Umwelt angenommen. Wie zuvor im deutschen Recht gilt das Prinzip Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen. Ferner sollen schädliche Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt vermieden werden. Erklärtes Ziel ist auch eine Harmonisierung des Binnenmarktes. Die Anforderungen an die Vermeidung und Verwertung soll zwischen den EU-Staaten nicht zu sehr auseinanderklaffen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Die Anforderungen aus der EG-Verpackungsrichtlinie an deutsche Unternehmen sind wesentlich niedriger als die aus der VerpackV, so dass die Verpackungsrichtlinie auf absehbare Zeit für die Praxis nicht relevant ist.
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
Das KrW-/AbfG vom 20.12.1994 regelt die umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen wie auch die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Es sieht den Vorrang der Abfallvermeidung vor.
Dies soll realisiert werden durch:
- anlageinterne Kreislaufführung von Stoffen,
- abfallarme Produktgestaltung und
- ein auf den Erwerb abfall- und schadstoffarmer Produkte gerichtetes Konsumverhalten.